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Produktcode: MR-2009-7-8-356
Fundstelle: MR 2009 Heft 7-8, 356 - 357
Autor: Entscheidung
Titel: Kein Kostenersatzanspruch im Erneuerungsverfahren nach § 363a StPO
Beschreibung: Erneuerungsverfahren nach § 363a StPO kein Teil des bereits rechtskräftig beendeten Strafverfahrens - Kosten von der Grundsatzentscheidung nicht umfasst - keine Kostenersatzpflicht durch erfolglosen Antrag auf Erneuerung
Normen: § 363a StPO
Entscheidungen: OLG Wien 17.04.2009, 17 Bs 144/09i
Kategorie: Medienrecht (Österreich); Strafprozessrecht (Österreich)
Preis: EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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