Die Medien-Transparenzgesetze sind durch das Bundesgesetz BGBl I 2023/50 einer Erneuerung und Erweiterung in Bezug auf den Umfang der Meldepflichten und die administrative Abwicklung der Meldungen unterzogen worden. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen: - Erweiterung der Bekanntgabepflichten - Neue Bekanntgabefristen - Form der Melde- und Veröffentlichungspflicht - Verfahren und Details zur Veröffentlichung der Meldeinhalte durch die KommAustria - Inhaltliche Anforderungen an Werbeleistungen ("Kopfverbot") - Verschärfung der Sanktionen |