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Produktcode: MR-2022-7-8-334
Fundstelle: MR 2022 Heft 7-8, 334 - 338
Autor: Entscheidung
Titel: Markenrechtliche Unternehmerhaftung – „dynamische Suchanzeigen“
Beschreibung: Die Google-Werbeform „dynamische Suchanzeigen“ ermöglicht eine automatisierte Suchmaschinenwerbung, die auf den Inhalten der Website des Werbetreibenden beruht - der Werbetreibende kann nicht bzw nur sehr eingeschränkt verhindern, dass der eingesetzte Algorithmus ein fremdes Kennzeichen bei einer Suchanfrage ausspielt - ein solcher Fall liegt der Entscheidung zu Grunde (Verletzung der Marke "Airbutler")- eine durch die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort generierte Werbung eines Dritten greift nur dann nicht in die Rechte des Markeninhabers ein, wenn bei einer Gesamtbetrachtung aus dieser Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Inhaber der Marke noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Anmerkung dazu von Michael Borsky: MR-2022-7-8-333
Normen: § 51 MSchG, § 53 MSchG, § 54 MSchG; § 18 UWG
Entscheidungen: OGH 22.11.2022, 4 Ob 134/22t - Airbutler
Kategorie: Markenrecht (Ö); Keyword Advertising
Preis: EUR 4.40 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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