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Produktcode: MR-2022-7-8-308
Fundstelle: MR 2022 Heft 7-8, 308 - 310
Autor: Entscheidung (Anm Stefan Lausegger/ Harald Günther)
Titel: Preisgabe des höchstpersönlichen Lebensbereichs
Beschreibung: Bericht in einer Tageszeitung über den Vorwurf gegenüber dem ehemaligen FPÖ-Parteiobmann, in seiner Zeit als Obmann der Partei Privatausgaben, nämlich den Kauf von Potenzmitteln verrechnet zu haben. Als Reaktion darauf veröffentlichte der ehemalige Parteiobmann auf seiner Facebook-Seite einen Eintrag, in dem er sich gegen den Vorwurf wehrte und zum Gegenangriff gegen das Medium, das als erstes den Vorwurf veröffentlicht hatte.
Die Vorinstanzen bejahten die Verletzung des Rechts auf Schutz der höchstpersönlichen Lebenssphäre (§ 7 MedienG). Der OGH hob diese Urteile auf:  wer  Informationen aus seinem Privatleben bewusst an eine mediale oder sonst große Öffentlichkeit adressiert, hat seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verlassen und kann sich nicht mehr auf den Schutz des § 7 MedienG berufen. Dadurch hat er über sein Recht, über das der Öffentlichkeit eröffnete Persönlichkeitsbild selbst zu bestimmen, disponiert und sich so seines Schutzes vor medialer Indiskretion begeben.
Normen: § 7 MedienG; Art 8 und Art 10 EMRK
Entscheidungen: OGH 18.10.2022, 15 Os 41/22a, 15 Os 43/22w, 15 Os 89/22k, 15 Os 90/22g - Potenzmittel V
Kategorie: Medienrecht (Ö)
Preis: EUR 7.70 (Nettopreis EUR 7.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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