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Produktcode: MR-2022-6-297
Fundstelle: MR 2022 Heft 6, 297 - 300
Autor: Entscheidung
Titel: Audiovisueller Mediendienst auf Abruf – Dienst iSd Art 56 und 57 AEUV
Beschreibung: Videokanäle auf YouTube und Facebook - Voraussetzungen für die Qualifikation als anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst auf Abruf iSd § 2 Z 4 AMD-G - ein Kriterium ist die Eigenschaft als Dienstleistung iSd Art 56 und 57 AEUV, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird -  entscheidend ist, dass der Leistungserbringer im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit handelt, die einen entgeltlichen Charakter hat; dabei wird nicht eine Gewinnerzielungsabsicht vorausgesetzt - ein Videokanal, der ausschließlich aus persönlichem Interesse („hobbymäßig“) betrieben wird, und bei dem weder eine (auch nur teilweise) Finanzierung über Werbeeinnahmen noch über sonstige Entgelte bzw Gegenleistungen erfolgt, ist mangels Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht als audiovisueller Mediendienst auf Abruf im Sinne des § 2 Z 4 AMD-G zu beurteilen.
Normen: § 2 Z 4 AMD-G; Art 56 AEUV; Art 57 AEUV
Entscheidungen: VwGH 05.10.2021, Ra 2021/03/0061-6
Kategorie: audiovisuelle Mediendienste; Rundfunkrecht
Preis: EUR 5.50 (Nettopreis EUR 5.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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