Beschreibung: | Das ab 1. Jänner 2023 geltende Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG 2023, BGBl I 196/2022) präzisiert und erweitert das geltende Gesetz in einigen inhaltlichen Punkten, insbes unter Bezugnahme auf die deutsche Rechtslage - formale Überarbeitung im Sinne eines durchgehenden Genderns der gesetzlichen Begriffe - Buchpreisbindung gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel mit deutschsprachigen Büchern, elektronischen Büchern (E-Books) und Musikalien - Vereinbarkeit mit der EU-Warenverkehrsfreiheit - für die Fälle, für die keine aufrechte Preismeldung in Österreich besteht, wird in § 6 ein Auskunftsanspruch des Hauptverbands des österreichischen Buchhandels und des Fachverbands der Buch- und Medienwirtschaft eingeführt - Letztverkäufer:innen dürfen Branchenkollegen sowie Autoren für deren Eigenbedarf Waren im Sinne des Gesetzes zu einem vom festgesetzten Mindestpreis abweichenden, günstigeren, Preis anbieten. |