Beschreibung: | Bei der Beurteilung des Bedeutungsinhalts einer Textpassage (hier im politischen Kontext) handelt es sich um eine Tatfrage, deren urteilsmäßige Feststellung dem Gericht in Ausübung des ihm nach § 258 Abs 2 StPO zukommenden Beweiswürdigungsermessens obliegt. Dabei ist auf die Auffassung jenes Rezipienten, an den sich die Publikation nach ihrer Aufmachung und Schreibweise sowie den behandelten Themen richtet, abzustellen, wobei nicht nur das Bildungsniveau, das politische Interesse sowie die Fähigkeit und Bereitschaft des Adressaten, sich mit kontroversieller politischer Berichterstattung und Kommentaren auseinanderzusetzen, zu berücksichtigen ist, sondern auch dessen aktuelles Vor- und Begleitwissen; Abstellen auf den situativen Kontext |