Detailansicht

Produktcode: MR-2022-6-263
Fundstelle: MR 2022 Heft 6, 263 - 264
Autor: Peter Zöchbauer
Titel: Zum „Nebenkläger“ iS des § 117 Abs 4 StGB - Eine Anmerkung aus Anlass der Entscheidung OGH 15 Os 79/22i (MR 2022 (Heft 5), 215)
Beschreibung:
Unter welchen Voraussetzungen kann ein beleidigter Beamter als Privatankläger auftreten?
• Erklärt der Verletzte oder seine vorgesetzte Stelle, dass keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt wird, so kann der Beamte direkt mittels Privatanklage vorgehen.
• Die Ermächtigung zur Strafverfolgung durch den öffentlichen Ankläger kann (vom Opfer oder seiner vorgesetzten Stelle) zurückgezogen werden. Diese Rückziehung ist bis zum Schluss des Beweisverfahrens erster Instanz möglich; sie kann auch noch – nach der Rsp, woran aber Zweifel bestehen – bei einem vorläufigen Rücktritt der Staatsanwaltschaft nach § 203 Abs 1 StPO (Diversion) erfolgen. Dann kann der Beamte selbst mit Privatanklage vorgehen.
• Wird die Staatsanwaltschaft trotz Ermächtigung nicht tätig oder tritt sie von der Verfolgung zurück, so ist der Beamte ebenfalls selbst zur Privatanklage berechtigt.
• Der beleidigte Beamte kann sich auch der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen. Dann kommen ihm die Rechte des Privatanklägers zu; dabei ist ungeklärt, ob diese Rechte uU durch den Inhalt der Anträge oder Erklärungen der Staatsanwaltschaft beschränkt sind.
Kategorie: Medienrecht (Ö)
Preis: EUR 6.60 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
Im Warenkorb ablegen    Jetzt kaufen und zur Kassa 

Zum Shop

Zahlungsmöglichkeiten

  • per offener Rechnung zusammen mit der Lieferung der Ware oder
  • per Kreditkarte

 

Sie haben weitere Fragen ?