Beschreibung: | Eine Markenverletzung durch Werbung im Internet (Website) setzt einen über die bloße Abrufbarkeit der Website hinausgehenden Inlandsbezug voraus. Als „relevanten Indizien“ für den Inlandsbezug kommen u.a. die Top-Level-Domain, die Sprache der Website, deren Inhalt und die wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens in Frage. |