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Produktcode: MR-2022-5-229
Fundstelle: MR 2022 Heft 5, 229 - 231
Autor: Entscheidung (Anm Gottfried Korn)
Titel: Rufschädigung – juristische Person
Beschreibung: Auch juristische Personen (hier: eine politische Partei) sind beleidigungsfähig nach § 1330 ABGB - Herabsetzung des politischen Gegners durch unwahre Tatsachenbehauptungen kann (auch) durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gerechtfertigt werden - Rufschädigung, die gleichzeitig Ehrenbeleidigung nach § 1330 Abs 1 ABGB ist: der Betroffene hat bezüglich der Ansprüche nach § 1330 Abs 2 nur die Tatsachenverbreitung zu beweisen.
Normen: § 1330 Abs 1 und 2 ABGB; Art 10 EMRK
Entscheidungen: OGH 18.05.2022, 6 Ob 184/21h -NS-Belastung
Kategorie: Persönlichkeitsschutz (Ö)
Preis: EUR 6.60 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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