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Produktcode: MR-2022-4-177
Fundstelle: MR 2022 Heft 4, 177 - 180
Autor: Entscheidung (Anm Anna Maria Tipotsch)
Titel: Haftung des Domain-Registrars für Verletzungen des Namensrechts
Beschreibung: Inanspruchnahme der Domainvergabestelle für die Vergabe rechtsverletzender Domains - Verletzung des Namensrechts einer Anwaltskanzlei - Domainvergabestelle haftet als mittelbar Beteiligte  selbständig neben dem unmittelbaren Störer, nicht nur dann, wenn die Rechtsdurchsetzung gegen den Inhaber der Domain unmöglich oder unzumutbar schwierig sein sollte - Voraussetzungen der Haftung bei der Domainvergabe - keine allgemeine Prüfpflicht der Domainvergabestelle - überraschende Rechtsansicht
Normen: § 43 ABGB; §§ 182, 182a ZPO
Entscheidungen: OGH 29.03.2022, 4 Ob 44/22g - bindergroesswang.at
Kategorie: Domainrecht (Ö); Persönlichkeitsschutz (Ö); Namensrecht (Ö)
Preis: EUR 6.60 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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