Pirateriebekämpfung im Schweizer Urheberrecht - Rechtsdurchsetzung zwischen Datenschutz und (Streaming-)Realität
Beschreibung:
Schweizer Urheberrecht - neuer Art 77i URG - IP-Adressen dürfen von Rechteinhabern zur Pirateriebekämpfung recherchiert und bearbeitet werden - nur zu Zwecken strafrechtlicher Verfolgung - Dokumentierung der IP-Adressen von Urheberrechtsverletzern - Beschränkungen für die Bearbeitung von Personendaten