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Produktcode: MRInt-2021-3-148
Fundstelle: MR-Int 2021 Heft 3, 148 - 152
Autor: Entscheidung (Anm Michel Walter)
Titel: Fehlerberichtigung von Computerprogrammen
Beschreibung: Dekompilierung eines Computerprogramms - impliziert die Vervielfältigung des Programms und Übersetzung der Codeform -  der rechtmäßige Erwerber eines Computerprogramms ist berechtigt,  dieses ganz oder teilweise zu dekompilieren, um Fehler, die das Funktionieren dieses Programms beeinträchtigen, zu berichtigen, einschließlich in dem Fall, dass die Berichtigung darin besteht, eine Funktion zu desaktivieren, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung, zu der dieses Programm gehört, beeinträchtigt - der Erwerber eines Computerprogramms darf eine Dekompilierung nur in dem für die Berichtigung erforderlichen Ausmaß und gegebenenfalls unter Einhaltung der mit dem Inhaber des Urheberrechts an diesem Programm vertraglich festgelegten Bedingungen vornehmen.
Normen: Art 1 Software-RL; Art 4 Software-RL; Art 5 Abs 1 Software-RL; Art 6 Software-RL; Art 5 bis 7 belgisches Gesetz 30.06.1994 zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie vom 14. Mai 1991
Entscheidungen: EuGH 06.10.2021, C-13/20 - Top System/État belge
Kategorie: Softwarerecht (EU); Urheberrecht (EU)
Preis: EUR 7.70 (Nettopreis EUR 7.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 1817-8456 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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