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Produktcode: MR-2021-6-290
Fundstelle: MR 2021 Heft 6, 290 - 292
Autor: Entscheidung (Anm Gottfried Korn)
Titel: Bewertungsausspruch - Datenschutzrecht
Beschreibung: Bewertung des Entscheidungsgegenstands nach § 500 Abs 2 ZPO - hat nur dann zu erfolgen, wenn der Streitgegenstand einen Geldeswert besitzt - bei der  Verletzung von höchstpersönlichen Rechten, die einer Bewertung durch Geld unzugänglich sind, hat ein Bewertungsausspruch des Gerichts zweiter Instanz zu entfallen - erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO - Ansprüche nach dem Datenschutzgesetz - bei Streitigkeiten nach dem Datenschutzgesetz hat nach Ansicht des 6. Senats des OGH ein Bewertungsausspruch der zweiten Instanz zu unterbleiben, weil die Ansprüche nach dem Datenschutzgesetz nicht notwendig auch vermögensrechtliche Folgen nach sich ziehen, vielmehr handle es sich um höchstpersönliche Ansprüche.
Normen: § 500 Abs 2 ZPO; § 502 ZPO; § 1 DSG; § 29 DSG
Entscheidungen: OGH 10.08.2020, 6 Ob 127/20z - Parteiaffinität
Kategorie: Persönlichkeitsschutz (Ö); Datenschutzrecht; Verfahrensrecht; Revision
Preis: EUR 8.80 (Nettopreis EUR 8.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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