Gegendarstellung - Feststellung des Bedeutungsinhalts
Beschreibung:
Feststellungsgrundlage im Gegendarstellungsverfahren nach §§ 9 ff MedienG sind die tatsächlichen Urteilsannahmen zum Bedeutungsinhalt der These - das Berufungsgericht hat abweichend von den Feststellungen des Erstrichters einen anderen Sinngehalt der These zugrunde gelegt - es hat der davon nachteilig betroffenen Partei keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Normen:
§ 14 MedienG; § 17 MedienG; § 6 Abs 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO