Wettbewerbsverhältnis zwischen Kabelnetzbetreiber und Programmanbieter - Voraussetzungen der Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses - keine direkte Beeinträchtigung des klagenden Mitbewerbers durch einen Wettbewerbsverstoß erforderlich, sondern es reicht dass abstrakt eine Beeinträchtigung theoretisch möglich erscheint - Voraussetzungen eines Boykotts - Herabsetzung des Mitbewerbers durch abfällige Äußerungen |