Beschreibung: | Können Video-Sharing-Plattformen wie YouTube für die von ihren Nutzern begangenen Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden? - Analyse des am 22.06.2021 ergangenen Urteils des EuGH zu den verb Rs C-682/18 und C-683/18 (YouTube und Cyando) - das Urteil erging auf Basis der Rechtslage vor Inkrafttreten des Art 17 DSM-RL, mit dem ein Sonderhaftungsrecht für große Online-Plattformen wie insbes YouTube geschaffen wurde - nach dem EuGH-Urteil ist YouTube als Host-Provider, der sich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haftungsprivileg gem § 16 ECG stützen kann, einzustufen - macht sich ein Host-Provider allerdings fremde Informationen zu eigen, so kann daraus der Verlust des Haftungsprivilegs resultieren - Änderung der Rechtslage durch Art 17 DSM-RL - Die Haftungsbefreiung soll nur für sich neutral verhaltende Host-Provider gelten. |