Der Tod des Privatanklägers ist in der StPO nicht geregelt. Dieser Beitrag beleuchtet die dazu ergangene Judikatur und beschäftigt sich kritisch mit den kostenrechtlichen Konsequenzen, die mit dem Tod des Privatanklägers entstehen: Fortführung des Privatanklageverfahrens nach eingetretenem Tod des Privatanklägers? - Rechtsgrundlage für die Beendigung des Privatanklageverfahrens - kostenrechtliche Konsequenzen |