Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeit im Verletzungsprozess
Beschreibung:
Unterbrechung des Verfahrens wegen Verletzung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, wenn das Muster durch Erhebung einer Widerklage bei einem anderen Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht angegriffen oder ein Nichtigkeitsantrag beim EUIPO gestellt wurde – die Erhebung der Widerklage oder das Stellen eines Nichtigkeitsantrags muss jedoch schon vor Einbringung der Verletzungsklage erfolgt sein.
Normen:
Art 5 Abs 1, Art 25 Abs 1 lit b, Art 85 Abs 1, Art 91 Abs 1 GGV; Art 132 Abs 1 UMV
Entscheidungen:
OGH 26.11.2020, 4 Ob 192/20v – Original Zirbenkugel