Auskunftsanspruch eines Journalisten über Bezüge von Abgeordneten
Beschreibung:
Auskunftsbegehren eines Journalisten über Bezugsfortzahlung an ehemalige Abgeordnete zum Nationalrat – an der Kenntnis der Bezüge von (ehemaligen) NR-Abgeordneten besteht ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit, das deren Interesse an der Geheimhaltung der Information überwiegt – Art 10 EMRK kann ein Recht auf Zugang zu Informationen über staatliche Tätigkeiten eröffnen, wenn der Antragsteller sein Auskunftsbegehren erkennbar im Rahmen journalistischer Recherchen stellt.