Beschreibung: | Gegendarstellungsverfahren – fortgesetztes Verfahren (§ 16 MedienG) – dem Veröffentlichungsbegehren kann wirksam nur der Ausschlussgrund der Unwahrheit der Gegendarstellung entgegengehalten werden – einem Zeugen zu Unrecht gewährtes Aussageverweigerungsrecht – Antrag, das Aussageverweigerungsrecht nicht zu gewähren |