Keine steuerliche Mehrfachbegünstigung für patentrechtlich geschützte Erfindungen
Beschreibung:
Hälftesteuersatz nach § 38 EStG für Einkünfte eines Erfinders aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen - Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG aus der Veräußerung von Betrieben können auf drei Jahre verteilt werden (§ 37 Abs 2 Z 1 EStG) - das Bundesfinanzgericht (24.03.2021, RV/7102233/2011) hat festgestellt, dass beide steuerlichen Begünstigungen nicht kumulativ angewendet werden können.