Verbot gegenüber der Beklagten, in einem von den klagenden Musikurhebern geschaffenen Musikalbum veröffentlichte Musikwerke einzeln oder als Album zu verwerten, sofern dies nicht vom Abverkaufsrecht in Österreich hinsichtlich der Single-Auskopplung eines bestimmten Liedes aufgrund einer zwischen den Parteien getroffenen Lizenzvereinbarung umfasst ist. Paralleles Klagerecht des Urhebers, auch wenn er einem Dritten, etwa einer Verwertungsgesellschaft, ausschließliche Werknutzungsrechte eingeräumt hat - Fassung des Unterlassungsbegehrens - Beweislast trifft denjenigen, der einen vertraglichen Rechteerwerb behauptet |