Der BGH hat dem EuGH mit Beschluss vom 24.09.2020, I ZB 59/19 - Kosten des Patentanwalts VI, die Frage vorgelegt, ob die Regelung in § 140 Abs 4 dMarkenG zur Kostenerstattung in Kennzeichensachen bei einer Doppelvertretung durch einen Rechts- und einen Patentanwalt mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der Beitrag beleuchtet den rechtlichen Hintergrund dieses Verfahrens und geht dann der grundsätzlichen Frage nach, ob die EU für das interne Prozessrecht ihrer Mitgliedstaaten überhaupt eine Rechtsetzungskompetenz hat. Kostenerstattung in Markenverfahren; Beiziehung eines Patentanwalts; Vereinbarkeit des § 140 Abs 4 dMarkenG mit dem Unionsrecht; französisches Prozessrecht |