Beschreibung: | Zwischen Printmedien und elektronischen Medien kann in Bezug auf die Werbung ein Wettbewerbsverhältnis bestehen (hier: Nachrichtensender oe24.tv und Kronen-Zeitung) - Inanspruchnahme einer Spitzenstellung setzt voraus, dass das so beworbene Produkt tatsächlich über einen stetigen und erheblichen Vorsprung vor allen Mitbewerbern verfügt - Irreführung |