Am 1. Jänner 2021 ist in Österreich das Kommunikationsplattformengesetz („KoPl-G“) als Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von „Hass im Netz“ in Kraft getreten. Das Bundesgesetz soll „der Förderung des verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Meldungen der Nutzer über … Inhalte auf Kommunikationsplattformen und der unverzüglichen Behandlung solcher Meldungen“ dienen. Diensteanbieter, die dem KoPl-G unterliegen, müssen die gesetzlichen Verpflichtungen bis zum 31.3.2021 umgesetzt haben. Dem KoPL-G als Vorbild diente das deutsche NetzDG. Inhalt des Beitrags: - Anwendungsbereich des KoPL-G
- Effektives und transparentes Melde- und Überprüfungsverfahren
- Benennung von Ansprechpersonen
- Beschwerde- und Aufsichtsverfahren
- Sanktionierung durch Geldstrafe
- Ausblick
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