Live-Stream über Internet (OTT- Dienste) - Online-Video-Recorder
Beschreibung:
Weitersendung von Rundfunksendungen als Live-Stream über Internet (sog OTT-Dienst) - Internet-TV - Weitersendung iSd § 59a UrhG liegt auch vor, wenn sie über ein vom Weitersendenden nicht durchgängig kontrolliertes Kommunikationsnetz erfolgt - Abspaltung der Live-Stream-Rechte bei Rechteeinräumung an Verwertungsgesellschaft -
Kontrahierungszwang - Virtueller Video-Recorder – Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (eines