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Produktcode: MR-2020-5-256
Fundstelle: MR 2020 Heft 5, 256 - 258
Autor: Entscheidung
Titel: Kreditschädigung – anonyme Strafanzeige
Beschreibung: Tatbestand des § 1330 Abs 2 ABGB - Eignung zur Kreditschädigung - auch bloße Verdächtigungen fallen unter § 1330 Abs 2 ABGB - Vorwurf, eine anonyme Strafanzeige eingebracht zu haben - Whistleblowing
Normen: § 1330 Abs 2 ABGB
Entscheidungen: OGH 20.05.2020, 6 Ob 74/20f – Whistleblowing
Kategorie: Persönlichkeitsschutz
Preis: EUR 4.20 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 5.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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