Beschreibung: | Gegendarstellung - eine Tatsachenmitteilung ist für den Betroffenen erst dann unerheblich und von der Gegendarstellung ausgeschlossen, wenn sie für ihn belanglos ist - die Frage, ob jemand im Innenministerium in eine führende Position als Beamter oder als Vertragsbediensteter auf Zeit ernannt wurde, ist für den Betroffenen nicht unerheblich. |