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Produktcode: MR-2020-2-93
Fundstelle: MR 2020 Heft 2, 93 - 95
Autor: Entscheidung (Anm. M. Walter)
Titel: Zeitlich unbeschränkte Nutzung eines Image-Slogans
Beschreibung: Rechtseinräumung für die Nutzung eines imageprägenden Slogans eines Radiosenders „Ö1 gehört gehört“) - Annahme der Einräumung eines Werknutzungsrechts mit zeitlich unbeschränkter Nutzungsdauer in Verbindung mit einer jahrzehntelangen widerspruchslosen Duldung der Nutzung dieses Slogans ist nicht zu beanstanden
Normen: §§ 1 UrhG; § 2 UrhG; § 24 UrhG; § 26 UrhG; § 81 UrhG; § 914 ABGB; 502 ZPO
Entscheidungen: OGH 26.11.2019, 4 Ob 155/19a – Ö1 gehört gehört
Kategorie: Urheberrecht (Ö)
Preis: EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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