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Produktcode: MR-2020-2-81
Fundstelle: MR 2020 Heft 2, 81 - 84
Autor: Entscheidung (Anm. G. Fritz; M. Hofer)
Titel: Immaterieller Schadenersatz nach der DSGVO
Beschreibung:
Ersatzfähigkeit von immateriellen Schäden als Folge der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Österreichische Post AG über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen und andere Umstände zum Zweck des Direktmarketings - Geltendmachung eines immateriellen Schadens auf Grundlage des Art 82 DSGVO - der erlittene immaterielle Schaden ist nicht mit einer Rechtsverletzung der DSGVO als solcher gleichzusetzen - Erheblichkeitsschwelle - es muss ein Mindestmaß an persönlicher Beeinträchtigung für das Vorliegen eines immateriellen Schadens gegeben sein - Maßfigur einer durchschnittlich im Datenschutz sensibilisierten Person - Behauptungs- und Beweislast
Normen: Art 82 DSGVO; § 29 DSG
Entscheidungen: OLG Innsbruck 13.02.2020, 1 R 182/19b
Kategorie: Datenschutzrecht (EU; Ö)
Preis: EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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