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Produktcode: MRInt-2020-1-34
Fundstelle: MR-Int 2020 Heft 1, 34 - 43
Autor: Entscheidung (Anm. Ph. Homar)
Titel: Grenzüberschreitende Geschäftsvermittlung (Airbnb) – Herkunftslandprinzip – Verletzung der Mitteilungspflicht der MS nach Art 3 Abs 4 E-Commerce-RL
Beschreibung: französische Loi Hoguet unterwirft sämtliche Tätigkeiten der Immobilienvermittlung der Pflicht zur Gewerbeanmeldung - strafrechtliche Verfolgung von Airbnb Ireland wegen der Unterkunftsvermittlung in Frankreich ohne Gewerbeausweis - Einordnung der Zimmervermittlungstätigkeit von Airbnb als Dienst der Informationsgesellschaft - Anwendung des Herkunftslandprinzips auf Airbnb - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Unterrichtung der EU-Kommission über Maßnahmen, die den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft
beschränken – Maßnahmen, die vor dem
Inkrafttreten der E-Commerce-RL getroffen
wurden, unterliegen auch der Unterrichtungspflicht nach dem E-Commerce-G
Normen: Art 2 lit a, Art 3 Abs 4 Buchst b zweiter Gedankenstrich E-Commerce-RL 2000/31/EG; Art 1 Abs 1 lit b RL 2015/1535, Art 5 Abs 1 RL 2015/1535; Dienstleistungs-RL 2006/123/ EG; französische Loi no 70-9 v 02.01.1970 (Loi Hoguet)
Entscheidungen: EuGH 19.12.2019 (Große Kammer), C-390/18 – Strafverfahren gegen Unbekannt (Beteiligte: Airbnb Ireland u.a.)
Kategorie: E-Commerce-Recht; Gewerberecht
Preis: EUR 9.60 (Nettopreis EUR 8.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 1817-8456 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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