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Produktcode: MR-2019-6-263
Fundstelle: MR 2019 Heft 6, 263 - 265
Autor: Entscheidung
Titel: Verlinken auf eigene Webseite – Haftung des Linksetzers
Beschreibung:
Setzt der Betreiber eines elektronischen Mediums einen Link zu einem anderen elektronischen Medium, dessen Medieninhaber er ebenfalls ist, so wird der Linksetzer zum Content-Provider und der Medieninhaber haftet (sofern nicht Ausschlussgründe vorliegen) auch für den Inhalt der verlinkten Website - liegt ein Entschädigungstatbestand vor, so sind mehrere Entschädigungen (je Medium = je
Website eine Entschädigung) zu verhängen.
Normen: § 111 StGB; § 1 Abs 1 Z 5a lit b; § 6 MedienG; § 17 ECG
Entscheidungen: OGH 11.09.2019, 15 Os 66/19y (15 Os 67/19w) - Sudelfeder II
Kategorie: Medienrecht (Ö); Strafrecht (Ö); E-Commerce-Recht
Preis: EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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