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Produktcode: MR-2019-5-235
Fundstelle: MR 2019 Heft 5, 235 - 241
Autor: Entscheidung (Anm. M. Boesch)
Titel: Stellung des Host-Service-Providers (YouTube) – Haftungsprivileg nach E-Commerce-Recht
Beschreibung:
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH - Auslegung des Art 14 der E-Commerce-RL 2000/31/EG, des Art 8 Abs 3 der Info-RL 2001/29/EG und des Art 11 der RL 2004/48/EG zur
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Hinblick auf die Aktivitäten von YouTube - verliert der Betreiber einer Online-Plattform sein Privileg nach Art 14 Abs 1 der RL 2000/31/EG, wenn er eine aktive Rolle übernimmt, indem er zusätzlich zur Zurverfügungstellung von Speicherplätzen für fremde Inhalte Begleittätigkeiten erbringt wie:
– Vorschlagen von Videos nach Themenbereichen;
– Erleichterung der Suche für Besucher nach Titel- oder Inhaltsangaben durch ein elektronisches Inhaltsverzeichnis;  
– Zurverfügungstellung von Online-Hinweisen über die Nutzung des Dienstes („Hilfe“);
– bei Zustimmung des Nutzers Verbinden des vom Nutzer hochgeladenen Videos mit Werbung nach Wahl der Zielgruppe durch den Nutzer? - Gehilfenhaftung des Hostproviders - Verantwortlichkeit der Vermittler

Normen: Art 12 bis 15 E-Commerce-RL 2000/31/EG; Art 3, 8 Abs 3 Info- RL 2001/29/EG; Art 11 Satz 1 und 3 Rechtsdurchsetzungs- RL 2004/48/EG; §§ 18a, 81 UrhG
Entscheidungen: OGH 28.05.2019, 4 Ob 74/19i – Online Videoplattform
Kategorie: Urheberrecht (EU; Ö); E-Commerce-Recht (EU); Plattformhaftung
Preis: EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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