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Produktcode: MR-2018-5-232
Fundstelle: MR 2018 Heft 5, 232 - 242
Autor: Entscheidung (Anm. M. Walter)
Titel: Hotelzimmerfernsehen – Rechte des Rundfunkunternehmers
Beschreibung: Hotelzimmerfernsehen - Leistungsschutzrechte der Rundfunkunternehmer nach § 76a öUrhG in Bezug auf Hotelzimmer-TV - § 76a öUrhG gewährt dem Rundfunkunternehmer auch ein Recht auf Nutzung seiner Sendungen in kabelgebundenen Netzen (Weitersenderecht) - Art 8 Abs 3 Vermiet- und Verleih-RL 2006/115/EG - in dieser Rechtssache erging eine Vorabentscheidung des EuGH C-641/15 - "Hettegger" - öffentliche Wiedergabe gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes setzt eine spezielle Gegenleistung für die öffentliche Wiedergabe voraus - Preis für Hotelzimmer ist kein solches Entgelt - Ausnahmen für Kabelweitersendung nach § 17 Abs 3 öUrhG - 500-Teilnehmergrenze - EuGH C-138/16 - "Zürs.net" - keine teleologische Reduktion der 500-er-Grenze auf unter 100 Teilnehmer
Normen: §§ 17 Abs 3 UrhG, 18 UrhG, 59a UrhG, 76a UrhG; Art 3 und Art 5 Abs 3 lit o
Entscheidungen: OGH 23.08.2018, 4 Ob 124/18s – Hotel Edelweiß II
Kategorie: Urheberrecht (Ö)
Preis: EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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