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Produktcode: MR-2018-4-194
Fundstelle: MR 2018 Heft 4, 194 - 199
Autor: Entscheidung (Anm. M. Görg / J. Sokol)
Titel: Einseitiges gesetzliches Änderungsrecht der Telekomanbieter bezüglich Entgelt- und AGB-Bestimmungen
Beschreibung: § 25 Abs 2 und 3 TKG räumt dem Telekomanbieter ein einseitiges gesetzliches Änderungsrecht in Bezug auf Bestimmungen von AGB und Entgelten ein - dabei ist zwischen dem gültigen Zustandekommen der Änderung („Änderungsmodus“) und der inhaltlichen Kontrolle einer entsprechenden Änderungsklausel in AGB zu unterscheiden - für die Frage, ob eine Änderung von AGB und Entgeltbestimmungen zulässig ist und wirksam zustande kommt („Änderungsmodus“), kommt es nur auf die formellen Vorgaben nach Art 20 Abs 2 der Universaldienst richtlinie sowie § 25 Abs 2 und 3 TKG an - im Unterschied zum „Änderungsmodus“ ist der Inhalt einer Änderungsklausel in AGB am Maßstab des ABGB und KSchG zu messen - Transparenzgebot nach KSchG
Normen: § 25 Abs 2 und 3 TKG; § 6 KSchG; § 879 Abs 3 ABGB; § 864a ABGB
Entscheidungen: OGH 17.07.2018, 4 Ob 113/18y – Änderungsklausel in TK-Verträgen
Kategorie: Telekommunikationsrecht (Österreich, EU)
Preis: EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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