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Produktcode: MR-2018-2-64
Fundstelle: MR 2018 Heft 2, 64 - 68
Autor: Entscheidung
Titel: Sorgfaltspflicht des Host-Providers (hier: Facebook Ireland) – Pflicht zur Filterung auf bestimmte Inhalte? (Vorlage an den EuGH)
Beschreibung:
Das HG Wien und das OLG Wien haben die zivilrechtliche Haftung von Facebook Ireland für das Entfernen des Hasspostings "Miese Volksverräterin" bejaht und die einstweilige Verfügung erlassen bzw. bestätigt - exzessiv ehrkränkender Inhalt des Postings - Haftung nach § 78 UrhG und § 1330 ABGB - im Revisionsrekursverfahren vor dem OGH geht es um den Umfang der Unterlassungsverpflichtung von Facebook: kann Facebook nur verpflichte werdent, wortidente Äußerungen zu löschen (so das OLG Wien) oder kann Facebook auch aufgetragen werden, die Postings auf sinngleiche Äußerungen zu kontrollieren - steht eine solche Überwachungspflicht im Widerspruch zu Art. 15 der EC-Richtlinie? - EuGH soll Umfang der Filterpflicht des Hostproviders klären.
Zur strafrechtlichen Haftung >>> siehe OLG Wien
Normen: § 78 UrhG; § 1330 ABGB; §§ 16 E-Commerce-Gesetz (ECG); § 18 ECG; Art 15 E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG)
Entscheidungen: OGH 25.10.2017, 6 Ob 116/17b - miese Volksverräterin II
Kategorie: Persönlichkeitsschutz (Österreich); Internetrecht; E-Commerce-Recht
Preis: EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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