Beschreibung: | Kritische Auseinandersetzung mit dem Erk. des öVerfGH vom 15.10.2016 (E 945/2016-24, E 947/2016-23, E 1054/2016-19), wonach die österreichischen Glücksspielregelungen im Lichte ihrer praktischen Wirksamkeit nicht unionsrechtswidrig seien - Wachstum des Marktes für Glücksspiele in Österreich - der VfGH ist von einem unzureichenden Datenmaterial ausgegangen - es kommt nicht, wie vom VfGH fälschlicherweise angenommen, darauf an, ob der Glücksspielmarkt tatsächlich wächst, sondern es genügt schon, dass die Werbung der Konzessionsinhaber darauf abzielt, den Markt zu erweitern, indem bestimmte vom EuGH klar definierte verpönte Praktiken eingesetzt werden - österr. Glücksspielmonopol ist unionsrechtswidrig - jedes Gericht hat die unionsrechtliche Pflicht, aus eigener Entscheidungsbefugnis für die volle Wirksamkeit der Dienstleistungsfreiheit Sorge zu tragen, indem es jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt. |