Beschreibung: | Mit seinem Urteil vom 6. Dezember 2017, Rs C-230/16 – Coty Germany GmbH/Parfümerie Akzente GmbH hat der EuGH die Rechte der Luxuswarenhersteller gestärkt - EuGH bestätigt die Vereinbarkeit des selektiven Vertriebssystems mit dem Kartellverbot – Art 101 Abs 1 AEUV) - die Anbieter dürfen ihren Händlern verbieten, die Produkte auch über nach außen als solche erkennbare Drittplattformen außerhalb des Vertriebssystems, wie Amazon oder eBay, zu vertreiben - Frage der Angemessenheit der Beschränkung - zulässig bleibt der Vertrieb der Vertragswaren im Internet über die eigene Website des Händlers und über nicht autorisierte Drittplattformen, sofern deren Einschaltung für den Verbraucher nicht erkennbar ist - Freistellung nach der Verordnung (EU) Nr 330/2010 - offen bleibt, ob die vorliegende Entscheidung auf Luxuswaren beschränkt ist oder auch Qualitätswaren umfasst. |