Beschreibung: | Regelung der Bildaufnahmen (Foto, Video) nach dem neuen ab 25.5.2018 geltenden Datenschutzrecht (DS-AG) - Gleichstellung des Anfertigens von Lichtbildern (Foto, Film, Video) mit der Videoüberwachung - Das Aufnehmen von Fotos mit Personenbezug ist (außer im rein privaten Bereich) nur mehr in den gesetzlich taxativ aufgezählten Fällen erlaubt - d.h. es muss entweder eine Einwilligung des Abgebildeten, ein gesetzlicher Auftrag oder ein die Schutzinteressen des Abgebildeten überwiegendes Interesse des Fotografen oder eines Dritten an der Aufnahme vorliegen, andernfalls drohen massive Geldbußen. Aufnahmen dürfen nur max. 72 Stunden gespeichert werden - Der Fotograf muss den Abgebildeten von sich aus über die Aufnahme informieren und ist gegenüber dem Abgebildeten auskunftspflichtig Für die Medien ist unklar, wie weit sie Ausnahmen von den Auflagen für Foto- und Filmaufnahmen genießen. Sollte das neue DSG in vollem Umfang auf Journalisten anwendbar sein, würde das eine Bedrohung des investigativen Journalismus bedeuten. |