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Produktcode: | MR-2017-2-75 |
Fundstelle: | MR 2017 Heft 2, 75 - 82 |
Autor: | Entscheidung (Anm. M. Walter) |
Titel: | Ausnahme zu Gunsten von Kleingemeinschaftsantennenanlagen unionsrechtswidrig (AKM/Zürs.net) |
Beschreibung: | Musterverfahren der Musikverwertungsgesellschaft AKM gegen ein Kabelnetz in Vorarlberg wg. der Ausnahme vom Weitersenderecht für Kabelanlagen bis 500 Teilnehmer sowie der Ausnahme für die Übertragung der Programme des ORF - Vorlageverfahren vor dem EuGH - EU-rechtlicher Begriff der öffentlichen Wiedergabe - in Bezug auf die Weitersendung der ORF-Programme ist deren Übernahme durch Kabelnetze bereits bei der Vergabe der Sendegenehmigung berücksichtigt worden, weshalb kein neues Publikum und damit keine Öffentlichkeit vorliegt - die Ausnahme von Kleinantennenanlangen iSd § 17 Abs 3 Z 2 lit b UrhG, an welche nicht mehr als 500 Teilnehmer angeschlossen sind, ist durch Art 5 Abs 3 lit o Info-RL nicht gedeckt, weil eine Vielzahl kleiner Anlagen zu einer Kumulierung möglicher Adressaten führt, weshalb nicht von einer geringen Bedeutung dieser Ausnahme ausgegangen werden kann - Ausnahme ist unionsrechtswidrig. kann. Die im österreichischen Recht für Kleinantennenanlangen dieser Art vorgesehene Ausnahme ist deshalb unionsrechtswidrig. |
Normen: | Art 1 Abs 4 WCT; Art 11bis RBÜ; Art 3 Info-RL; Art 5 Abs 3 lit o Info-RL, § 17 Abs 3 UrhG |
Entscheidungen: | EuGH 16.03.2017, C-138/16 - AKM/Zürs.Net |
Kategorie: | Urheberrecht (Österreich/EU) |
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Preis: | EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten |
ISBN: | 0257-3822 (MuR Wien) |
Typ: | Artikel |
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