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Produktcode: MR-2016-6-276
Fundstelle: MR 2016 Heft 6, 276 - 280
Autor: Entscheidung (Übersetzung ins Deutsche)
Titel: Bezeichnung eines Unternehmens als "Heuschrecke" - Tatsachenbehauptung/Werturteil
Beschreibung: Verurteilung des Präsidenten der Wiener Ärztekammer und der Wiener Ärztekammer wegen Herabsetzung eines Unternehmens, das medizinische Leistungen anbietet, als "Heuschrecke" - Kammermitteilungen - EGMR bestätigt die Verurteilung durch die österreichischen Gerichte als konventionskonform - Ablehnung der Beschwerdebefugnis der Ärztekammer als einer staatlichen Organisation (Art 34 EMRK) - keine zureichende sachliche Basis für die herabsetzende Bezeichnung des Unternehmens als "Heuschrecke"
Normen: § 7 UWG; § 1330 ABGB; Art 8 EMRK; Art 10 EMRK; Art 34 EMRK
Entscheidungen: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)16.02.2016, Bw. 8895/10, Ärztekammer für Wien und Dorner gegen Österreich
Kategorie: Persönlichkeitsschutz (Österreich, EMRK); Wettbewerbsrecht
Preis: EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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