Beschreibung: | Werbung eines Möbelhauses damit, dass die Kunden beim Kauf die 20-%-ige Mehrwertsteuer geschenkt bekommen ("Schwarzkauf"), tatsächlich aber nur ein Gutschein auf den Abzug beim nächsten Kauf ausgestellt wird und die 20 % nicht vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden, sondern vom Nettoverkaufspreis, sodass der Nachlass nur 16,67 % beträgt - Voraussetzungen für die Auffälligkeit von aufklärenden Hinweisen bei der Werbung |