Der Künstler Franz West widmete seine Arbeiten und die damit verbundenen Werknutzungsrechte im Jahr 2011 einem Verein, wobei die Vereinbarung über die Werknutzungsrechte am Tag seines Ablebens wirksam werden sollte. Im Juli 2012 errichtete der Künstler eine Stiftung, der er durch eine Nachstiftung Kunstwerke und die dazu gehörigen Nutzungsrechte überließ. Franz West starb am 25. Juli 2012. Der Verein klagte die Stiftung auf Feststellung bestimmter Werknutzungsrechte zu seinen Gunsten. Wegen der aufschiebenden Wirkung der Rechteeinräumung an den Verein konnte der Künstler bis zu seinem Tod anderweitig über seine Rechte verfügen und die Rechte wirksam auf die Stiftung übertragen - Privatstiftung - Nachstiftung |