Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 31. Mai 2016, 1 BvR 1585/13, die Kunstfreiheit und die Rechte der Sample-Verwender grundsätzlich gestärkt - eine Analyse der Auswirkungen des BVerfG-Urteils: Ausgangssachverhalt und Entscheidungen der Zivilgerichte - Sound-Sampling als künstlerische Ausdrucksform - wie weit können sich Musikschaffende bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträgern im Wege des Sampling gegen leistungsschutzrechtliche Ansprüche der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen? - Die Annahme des BGH, die Übernahme selbst kleinster Tonsequenzen stelle einen unzulässigen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger dar, soweit der übernommene Ausschnitt gleichwertig nachspielbar sei, trägt der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung - Ein Freibrief für schrankenloses Sampling wird damit freilich nicht erteilt - führt der Weg zu Metall auf Metall III über Luxemburg? - Bedeutung des Urteils für Österreich
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