Bundesgerichtshof 10.11.2009, VI ZR 217/08 - Vorabentscheidungsersuchen/Persönlichkeitsverletzung im Internet/Gerichtszuständigkeit
Beschreibung:
Nach dem Beschluss des BGH soll im Wege der Vorabentscheidung durch den EuGH die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern geklärt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind. Der Senat hat dem Gerichtshof ferner die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß dem Herkunftslandprinzip der e-commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet oder dieser Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist.
Normen:
Art 234 EG; Art 5 Nr 3 Brüssel-I-VO; Art. 3 Abs 1 und 2 e-commerce-Richtlinie; § 3 Abs 1 und 2 TMG
Entscheidungen:
Bundesgerichtshof 10.11.2009, VI ZR 217/08
Kategorie:
Persönlichkeitsrecht (Deutschland); Internet; internationale Zuständigkeit (EU; Deutschland)