Beschreibung: | Eine kritische Betrachtung der Praxis des Medientransparenzgesetzes in den vergangenen vier Jahren:
Unterlassene Meldungen (§ 5 Abs 1 MedKF-TG) - Unvollständige/ unrichtige Meldungen (§ 5 Abs 2 MedKF-TG) - Feststellungsverfahren über das Bestehen der Meldepflicht - zu hohe „Bagatellgrenze“: als Folge des hohen Schwellenwerts von EUR 5.000,– pro Quartal und Medium entzieht sich ein erheblicher Anteil der entgeltlichen Veröffentlichungen dem Anwendungsbereich des Gesetzes - vierteljährliche Meldepflicht: eine mögliche Lösung bestünde in der Einführung einer einjährigen Meldeverpflichtung und einer Ausnahme für genau bestimmte Rechtsträger - keine Durchsetzbarkeit der inhaltlichen Anforderungen an Inserate |