Händlerhaftung - Werbemaßnahmen können in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht eingreifen
Beschreibung:
Haftung des Händlers für einen Eingriff in das Verbreitungsrecht des Möbel-/Designherstellers - Bewerbung eines Sitzmöbels mit urheberrechtlich geschütztem Design durch einen italienischen Anbieter auf Internetseite in deutscher Sprache und in deutschen Printmedien - Ausrichtung der Werbung auf den deutschsprachigen Markt - Untersagung der Werbung durch den Rechteinhaber auf Grund des Verbreitungsrechts - Verbreitungsrecht umfasst alle Teilhandlungen vom
Abschluss eines Kaufvertrags bis zu dessen Erfüllung durch die Lieferung an
Mitglieder der Öffentlichkeit - Händler haftet für jede von ihm selbst oder
für seine Rechnung vorgenommene Handlung in einem Mitgliedstaat, in welchem die
betreffende Ware Schutz genießt.
Normen:
Art 4 Abs 1 Info-RL; Art 6 WCT
Entscheidungen:
EuGH 13.05.2015, C-516/13 - Dimensione Direct Sales/Michele Labian/Knoll