Jene Stimmen, die dem Host-Provider-Haftungsprivileg kritisch gegenüber stehen, mehren sich in zahlreichen Staaten. Die Kritik wendet sich nicht nur gegen Probleme bei der Definition des „Hosts“ und gegen den Anwendungsumfang des Privilegs (z.B. in Bezug auf das Medienrecht), sondern bereits gegen die gesetzgeberische Notwendigkeit eines solchen Privilegs neben den allermeisten nationalen Haftungsrechten. Das Privileg führt zu einem Mangel an Flexibilität des Haftungsrechts, das auf grundrechtliche Abwägungen nicht mehr ausreichend reagieren kann. Auch der europäische Gesetzgeber denkt derzeit über eine restriktivere Ausgestaltung des Privilegs bzw. über die Einführung objektiver Sorgfaltspflichten für Hosts nach. Dies und die vermehrte Kritik am Privileg könnten zur Folge haben, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten das Privileg restriktiver interpretieren. Das Privileg ist in seiner derzeitigen Form nicht mehr haltbar. Inhalt: Die Delfi-Entscheidungen des EGMR - Rechtsordnungen mit extensivem Verständnis des Haftungsprivilegs (Österreich, Deutschland, Frankreich) - Restriktives Verständnis: Schweden - kein Haftungsprivileg: Schweiz - Überprüfung des Haftungsprivilegs durch die Europ. Kommission |