Anbieten von Links auf Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Web unter Umgehung der Bezahlschranke - zeitgleiche Direktüberträgung im Web erfüllt nicht den Tatbestand des Zurverfügungstellens (making available) - Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers
Normen:
Art. 1 Info-RL; Art. 3 Abs. 2 Info-RL; Art. 8 Abs. 3 Vermiet- und Verleih-RL; Art.16 Vermiet- und Verleih-RL; schwed. Gesetz 1960:729 über das Urheberrecht an literarischen und künstlerischen Werken
Entscheidungen:
EuGH 26.03.2015, C-279/13 - C More Entertainment AB gegen Linus Sandberg - „C More Entertainment“